Explicit and Implicit Sexual Interest Profile (EISIP)
Die Erfassung der Sexualität einer Person ist (v. a. bei Sexualstraftätern) komplex und umfasst verschiedene Bereiche wie die Ausrichtung der emotionalen, romantischen und sexuellen Interessen einer Person im Hinblick auf das Geschlecht und Alter der gewünschten Partner. Daneben spielt auch die Einvernehmlichkeit eine entscheidende Rolle. Neben hirnorganischen Faktoren, spielen Umweltbedingungen (Familie, Erziehung, gesellschaftliche Normen, Ernährung etc.) eine Rolle in der psychosexuellen Entwicklung.
Sexuelle Erregung ist eine Funktion, die sich aus neurologischen, hormonellen, genetischen, kulturellen und situativen Faktoren zusammensetzt. Die komplexe Ätiologie des sexuellen Interesses – paraphile Präferenzen eingeschlossen – ist im Einzelnen nicht geklärt. Es werden verschiedene Theorien diskutiert. Deswegen umfasst die Beurteilung der Sexualität verschiedene Untersuchungsmethoden für verschiedene Einflussfaktoren.
Die Messung im Rahmen sog. latenzbasierter Verfahren stellt derzeit das am besten validierte Verfahren zur Bestimmung der sexuellen Präferenz (Geschlecht und Alter) dar und wurde mehrfach wissenschaftlich repliziert. Solche Verfahren werden aktuell weltweit als Standardverfahren in der Diagnostik eingesetzt und auch in Prognoseinstrumenten angewendet. Latenzbasierte Verfahren werden eingesetzt um eine «hirnbasierte» Komponente der Sexualität abzubilden. In der Schweiz sind solche Instrumente noch wenig verbreitet.
Das EISIP ist ein Testinstrument, das zur Erfassung sexueller Interessen an Kindern und Erwachsenen von Prof. Banse von der Universität Bonn entwickelt wurde. Es besteht aus mehreren Testverfahren, die einerseits auf Selbstauskünften (Fragebogen Expliziten Sexuellen Interesses (ESIQ)) sowie aus objektiven Leistungsdaten in verschiedenen Informationsverarbeitungsparadigmen (Viewing Time, Implicit Association Test) beruhen. EISIP kann zwischen einem pädophilen Typus und einem nichtpädophilen Typus von verurteilten Missbrauchstätern unterscheiden. Aus den beschriebenen Verfahren ist eine plausibilitätsgeleitete Aussage zur sexuellen Präferenz möglich. Sofern Informationen zum früheren Sexualverhalten/Sexualdelikten vorliegen, können diese in die Beurteilung mit einbezogen werden.