Therapie

Freiwillige Behandlung von Menschen, die noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, sich aber z.B. wegen  einer Gewaltproblematik oder sexueller Präferenzen behandeln lassen wollen. Behandlungen im Rahmen von Ersatzmassnahmen, Weisungen, ambulanten strafrechtlichen Massnahmen oder Nachbetreuung nach Abschluss solcher Massnahmen/Auflagen. Das Ziel einer gerichtlich angeordneten Massnahme ist primär die Verbesserung der Legalprognose.

 

Neben der Behandlung einer bestehenden psychischen Störung, steht die sog. deliktorientierte Arbeit (Erfassen, Bearbeiten der Deliktdynamik, Erarbeiten neuer Verhaltensmuster) im Zentrum der Therapie. Gerichtlich angeordnete Therapien sind mit einer eingeschränkten Schweigepflicht gegenüber der zuweisenden Behörden verbunden. Rechnungsempfänger ist der Zuweiser.

 

Daneben bietet die Praxis als zusätzliche Leistung die Option Patienten im Rahmen einer für forensische Anwendungen entwickelten App engmaschig im Alltag zu begleiten (DSMS). Die Berichterstattung zu Handen der zuständigen Behörde ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung. Therapieberichte werden jeweils vor dem Versenden mit den Patienten besprochen.

Begutachtung

Forensisch-psychiatrische Gutachten in verschiedenen Bereichen (Legalprognose, Schuldfähigkeit, Massnahmenindikation, Verlaufsbeurteilung strafrechtlicher Gutachten etc.). Die Erarbeitung erfolgt anhand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Aktuell zählen dazu die Orientierung an gängigen Systematiken betreffend deliktdynamischer Konzepte (z. B. FOTRES, ROS), die Verwendung statistischer Prognoseinstrumente und die Verwendung moderner diagnostischer Verfahren (z.B. EISIP (EISIP-Definition) zur Erfassung der sexuellen Präferenz mittels objektiver Verfahren). Bearbeitungsdauern und Vorabstellungnahmen richten sich nach persönlicher Absprache.